Verpflichtung der öffentlichen Hand (Bund und Länder) als Bauherr, aus einem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil (meist um 1%) der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Die "Kunst-am-Bau" ist dauerhaft fest innen oder außen mit dem Bauwerk verbunden oder befindet sich im Freiraum auf dem dazugehörigen Grundstück. |