Als Zeichen der Erinnerung, des Andenkens und Gedenkens an die Toten wurden von der Bevölkerung neben den kirchlich vorgesehenen Riten wie Gedächtnismessen (Seelenmessen) auch Grabdenkmäler, Bildstöcke oder Marterln in der Landschaft gestiftet. Im bäuerlichen Bereich verbreitet waren so genannte „Totenbretter“, die zuerst anstelle von teuren Särgen als Totenbahren verwendet und dann zu Gedenkzeichen für die Verstorbenen umgestaltet wurden, während im bürgerlichen und adeligen Milieu die Sterbebildchen (gegen Ende des 19. Jahrhunderts sogar mit dem Foto des Verstorbenen) besonders beliebt waren.
Bäuerliche Totenbretter, je nach Gegend auch „Leichbrett“, „Beinbrett“, „Rechbrett“ (von althochdeutsch „hréo“ – für Leichnam), „Totenladen“, „Gedenkladen“ genannt, waren in weiten Teilen Nord- und Südtirols sowie in Süddeutschland Teil des Brauchtums und noch bis in die 1950er-Jahre in einigen Gemeinden des Tiroler Unterinntales und im Außerfern verbreitet.
Totenbretter als Ersatz für den Sarg sind schon seit dem 11. Jahrhundert in Gebrauch. Vor allem der Holz sparende Aspekt ließ Landesherren und Geistlichkeit als Waldbesitzer für die Wiederverwendung von Totenbrettern eintreten. Auf die Spitze getrieben wurde diese Sparidee durch die vom österreichischen Kaiser Joseph II. 1785 erlassene unpopuläre Bestattungsvorschrift, die Leichname unbekleidet und nur in Säcke eingenäht in einen wieder verwendbaren so genannten „Klappsarg“ zu legen. Beim Begräbnis wurde das untere Brett der Truhe herausgezogen oder weggeklappt und der Leichnam so ins Grab befördert. Die Maßnahme musste aufgrund des massiven Widerstands der Wiener Bevölkerung wieder zurückgenommen werden.
Totenbretter dienten zuerst als Totenbahren. Nachdem der Leichnam in die „Truhe“, den Sarg, gelegt worden war – bei Ärmeren nach dem „Brettrutschen“, wobei der eingenähte Leichnam vom Brett ins Grab glitt – wurde das Leichbrett als Gedenkzeichen weiter verwendet. In das Brett wurden der Name des Verstorbenen oder seine Initialen sowie das Todesdatum eingeschnitten, manchmal wurden sie auch bemalt und mit Reimen verziert.
Die meisten jedoch blieben unbearbeitet und wurden als Auftritt bei Übergängen an sumpfigen Wiesen oder kleinen Bächen am Boden aufgelegt. Die Bretter blieben jahrelang liegen, bis sie vermoderten, und wurden immer wieder um solche von kürzlich Verstorbenen ergänzt. Sie dienten dem Vorbeigehenden somit zum Gedenken an die Verstorbenen, aber auch als Memento Mori, der Erinnerung an den eigenen Tod.
Vier besonders schöne, beidseitig bemalte Totenbretter aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind in der Kulturgüterdatenbank des Tiroler Kunstkatasters aus Westendorf im Bezirk Kitzbühel dokumentiert. Ausgesägt in einem geschwungenen unregelmäßigen Umriss – mit spitzem Ende zum Einstecken in die Erde – zeigen sie an den Vorderseiten Totenköpfe mit gekreuzten Knochen auf kleinen Tischchen. Die verschiedenen Kopfbedeckungen sollen daran erinnern, dass im Tod alle gleich sind. Es finden sich ein Bauernhut mit Rechen und Dreschflegel, eine Kaiser- sowie Königskrone mit Szepter und Degen und ein Pilgerhut mit Pilgerstab und Flasche, letzteres wohl als Hinweis darauf, dass der Mensch nur ein Pilger auf Erden ist. An den Rückseiten nehmen die Darstellungen der Leidenswerkzeuge (Arma) Christi Bezug auf die Passion und den Tod Christi: Schweißtuch der Veronika, Kreuzes-Nägel, Sack mit 30 Silberlingen, Würfel, Dornenkrone und Schilfrohr, Geißel und Rute, Geißelsäule, Hahn, Ölberg-Kelch, Kreuz mit Leichentuch, Leiter, Lanze, Stab mit Essigschwamm, Zange und Hammer.
In Kössen, Bezirk Kitzbühel, finden vier Totenbretter in Grisaille-Malerei (ausschließlich in Grau, Weiß und Schwarz ausgeführt) beim Heiligen Grab Verwendung. Sie sind um 1800 entstanden und zeigen über hohen Sockeln mit Totenköpfen stehende Frauenfiguren: eine trauernde Frau sowie drei weitere, die die Symbole für die göttlichen (christlichen) Tugenden – Glaube (Kreuz), Liebe (Herz) und Hoffnung (Anker) – in Händen halten.